Rechtsanwalt und Notar a. D.
Seit 1978 in der Kanzlei
Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Landwirtschaftsrecht
Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung rund um das Erbrecht. Das Aufgabenfeld auf diesem Rechtsgebiet erstreckt sich etwa von der Vermögensnachfolge über die Gestaltung von Testamenten bis hin zur Beantragung eines Erbscheins. Des Weiteren können wir für die Erbengemeinschaft einen Teilungsplan erstellen oder eine Klage gegen die Aufteilung in die Wege leiten. Wollen Sie auf die Erbschaft verzichten, stehen wir ebenso zur Verfügung. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen im Erbrecht.
Im Bereich Gesellschaftsrecht befassen wir uns im Wesentlichen mit Fragestellungen von Unternehmen. Wir können zum Beispiel Gesellschafts- und Kooperationsverträge erstellen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen aufsetzen. Planen Sie den Verkauf der Firma, haben wir gern ein offenes Ohr für Sie. Gleiches gilt bei Krisen im Unternehmen. Wir versuchen mit gezielten Strategien, die Krise zwischen Ihnen und den jeweiligen Vertragspartnern zu lösen. Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich ferner mit der Gründung von Unternehmen.
Als Landwirt oder bäuerliche Familie sind Sie in unserer Kanzlei gut aufgehoben. Wir vertreten Sie bei allen möglichen Fragen rund um das Landwirtschaftsrecht. Die Aufgaben können hier unter anderem die Erstellung eines Vertrags für die Hofübergabe umfassen. Auch den Pachtvertrag für bewirtschaftete Felder und Wiesen bekommen Sie detailliert ausgearbeitet in unserem Büro. Gibt es Unklarheiten zu einem Bauvorhaben eines landwirtschaftlichen Objekts? Wir kennen die Antworten im Landwirtschaftsrecht.
Adresse
Lange Straße 41, 33790 Halle, Deutschland